Pfefferspray und Selbstverteidigung



Themen:
pfefferspray nutzung, selbstverteidigung, körperverletzung, notwehrsituation

Artikel von:
lizzy888


veröffentlicht am 22.05.2017 16:09 Uhr

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Hey Leute!
Mein Freund hat mir ein Pfefferspray gekauft, damit ich den in einer Notwehrsituation nutzen könnte. Ich hab den bis jetzt natürlich nicht benutzt, obwohl ich schon mal provoziert wurde. Ich habe mich über das Thema informiert und zwar auf das gestoßen:
"Wurde Pfefferspray nicht in einer Notwehrsituation zur Gefahrenabwehr eingesetzt, sondern als Element einer Körperverletzung, steht dem Opfer eine Entschädigung zu".
- Quelle: http://www.schmerzensgeldtabelle.net/pfefferspray/
Und nun kommt meine Frage: Wie kann ich dann später beweisen, dass ich den Pfefferspray nur im Rahmen einer Selbstverteidigung benutzt habe und nicht als bewusste Körperverletzung? Ist schwierig beweisbar, wenn man allein durch die Straßen abends geht.